Wer einen Autokauf über ein Darlehen mit der BMW Bank finanziert hat, hat gute Chancen durch einen Widerruf aus dem Kreditvertrag auszusteigen. Das Landgericht München I bestätigte mit Urteil vom 9. Juni 2022, dass die Angaben der BMW Bank zum Verzugszins unzureichend sind und die 14-tägige Widerrufsfrist darum nicht in Lauf gesetzt wurde. Daher sei der Widerruf auch rund drei Jahre nach Vertragsschluss noch wirksam erfolgt.
Der EuGH hat die Verbraucherrechte beim Widerruf von Darlehensverträgen mit Urteil vom 9. September 2021 erheblich gestärkt (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20). Er machte deutlich, dass die Pflichtangaben der Banken häufig nicht ausreichend seien. So seien u.a. pauschale Prozentangaben zum Verzugszins nicht ausreichend. Vielmehr müsse der Verzugszins mit einem konkreten Prozentsatz angegeben werden, so der EuGH. „Unzureichende Pflichtangaben führen nach der Rechtsprechung des EuGH dazu, dass die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wird. Dieser Rechtsprechung ist das Landgericht München, wie auch schon andere Gerichte, mit seinem aktuellen Urteil gefolgt“, sagt Rechtsanwalt Frederik M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger im September 2018 einen Darlehensvertrag mit der BMW Bank zur Finanzierung eines Pkw-Kaufs und parallel dazu den Kaufvertrag abgeschlossen. Im Oktober 2021 erklärte er den Widerruf des Kreditvertrags. Die BMW Bank wollte den Widerruf zwar nicht anerkennen, kam damit am LG München aber nicht durch.
Die Widerrufsfrist beginne dann zu laufen, wenn der Darlehensnehmer von der Bank alle Pflichtangaben gemäß § 492 ABS. 2 BGB erhalten habe. Dies sei hier nicht der Fall, denn die Angaben der Bank zum Verzugszins und seiner etwaigen Anpassung seien unzureichend, so das LG München. Es verwies dabei auf die Rechtsprechung des EuGH, dass der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Verzugszins mit einem konkreten Zinssatz anzugeben ist. Die pauschale Angabe der Bank, dass der Verzugszins fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz liegt, sei hingegen nicht ausreichend, machte das LG München deutlich. Die Widerrufsfrist sei daher noch nicht abgelaufen gewesen und der Widerruf wirksam erfolgt.
Wird beim Autokauf auch der Kreditvertrag zur Finanzierung vermittelt, liegt in der Regel ein sog. verbundenes Geschäft vor. Dann führt der erfolgreiche Widerruf zur Rückabwicklung des Darlehensvertrags und des Kaufvertrags. „In der Praxis heißt das, dass der Verbraucher das Fahrzeug an die Bank gibt und im Gegenzug seine bislang geleisteten Raten inkl. einer Anzahlung zurückbekommt. Gegebenenfalls muss er sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Doch auch dann ist der Widerruf in vielen Fällen finanziell deutlich interessanter als ein Weiterverlauf des Autos“, so Rechtsanwalt Gisevius.
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